Nachdem wir uns in den letzten Tagen etwas genauer die möglichen Geschäftsmodelle im Internet angesehen haben, solltet ihr für euch persönlich zu einer Entscheidung gekommen sein, mit welchen Geschäftsmodellen ihr im Internet eure nebenberufliche Selbständigkeit beginnen wollt.
Im Artikel heute soll es dann um das Thema “Gewerbeanmeldung” gehen.

Gewerbeanmeldung? Wofür das?!

Auch wenn ihr vorhabt, euer Gewerbe ausschließlich neben eurem eigentlichen Job zu betreiben, so müsst ihr das Gewerbe bei dem für euch zuständigen Gewerbeamt anzeigen und euch – je nach Tätigkeitsgebiet – ggf. genehmigen lassen. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit im Bereich Internet entfällt eine entsprechende Genehmigung durch das Gewerbeamt, sodass ihr eure Gewerbeanmeldung nur anzeigen müsst um Geld verdienen zu können. Hierzu füllt der Sachbearbeiter mit euch auf dem Gewerbeamt ein Formular aus, auf dem ihr Angaben zu euch und eurer geplanten Tätigkeit machen müsst.

Was gebe ich bei der geplanten Tätigkeit am besten an?

Im Zuge der Gewerbeanmeldung könnt ihr drei Tätigkeitsbereiche für eure Gewerbeanmeldung angeben; diese sollten allerdings gut durchdacht sein, denn jede weitere Änderung und jedes weitere Hinzufügen von weiteren Tätigkeiten ist mit erneuten Gebühren und Wartezeit beim Gewerbeamt verbunden.

Wenn ihr euch im Bereich Internet selbstständig machen wollt mit einem der von uns vorgestern vorgestellten Geschäftsmodellen, so empfehle ich euch die folgenden Eintragungen in den Gewerbeschein:
1. Internetdienstleistungen aller Art
2. Konzeptionierung und Vermarktung von Internetseiten
3. Einzelhandel mit Waren aller Art, ausgenommen Lebensmittel

So habt ihr die Möglichkeit, eine ganze Bandbreite an Tätigkeitsbereichen abzudecken. SEO-Dienstleistungen, Programmierarbeiten und Texter-Jobs fallen dann beispielsweise unter die Kategorie 1, während Affiliate-Einnahmen und Direktvermarktung der Internetseiten zu Kategorie 2 gehören. Wenn ihr zudem noch plant, in näherer Zukunft einen Online-Shop zu betreiben, so ist dies mit der Kategorie 3 abgedeckt.