Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH

In meiner Artikelreihe zum Thema Selbstständigkeit und Firmengründung verdient eine neue Rechtform besondere Aufmerksamkeit, die insbesondere Unternehmern mit geringen finanziellen Ressourcen den Schritt in die Selbstständigkeit ermöglich soll.
Die Rede ist von der Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH.
Worum es hierbei geht und welche Unterschiede zwischen einer klassischen Rechtform und einer Mini-GmbH bestehen, erfahren Sie jetzt.
Vergleichsweise schnell getroffen ist die Entscheidung, sich im Online-Handel selbständig zu machen. Bereits mit einer guten und ausgefallenen Geschäftsidee und einem auf den Markt zugeschnittenen Shop-System mit einer Palette attraktiver und günstiger Produkte, oder alternativ einem entsprechenden Dienstleistungsangebot, ist ein großer Teil des Gründungsaufwandes getan. Ausschlaggebend bei der Firmengründung ist jedoch die Wahl der passenden Rechtsform, die einen erheblichen Einfluss auf die Kosten und den mit der Gründung verbundenen Aufwand, die rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen des angehenden Unternehmers und nicht zuletzt auf den geschäftlichen Erfolg des Projektes nimmt. 
Sehen wir uns also an, welche Möglichkeiten Ihnen als Unternehmer zur Verfügung stehen und welche Unterschiede sich hierbei auftun.
Grundsätzlich können Sie unter den Optionen des Einzelunternehmens, der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft auswählen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben den Vorteil, dass sie sich ohne großen bürokratischen Aufwand gründen lassen und auch allgemein mit einem verhältnismäßig geringen administrativen Aufwand behaftet sind. Der hauptsächliche Nachteil liegt sicherlich in der Tatsache, dass der Inhaber oder Gesellschafter mit seinem vollständigen Privatvermögen in unbegrenzter Höhe für sein Unternehmern haftet.
Unternehmer, die Wert auf eine Haftungsbeschränkung legen, sind mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft besser beraten. Hauptsächlicher Nachteil stellt zweifelsohne das hohe Stammkapital dar. Für beide klassischen Formen der Kapitalgesellschaft – GmbH wie auch AG – ist eine Einlage von 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro notwendig. Diese Tatsache stellt somit für viele Existenzgründer und Jungunternehmer einen häufigen Grund dar, sich zuletzt doch ehr für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zu entscheiden.
So ist die in Deutschland am häufigsten und besonders für den Einstieg gewählte Rechtsform das Einzelunternehmen, mit einem Anteil von rund 70 Prozent. Dieses hat nur einen einzigen Betriebsinhaber und ist besonders für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister oder Angehörige der freien Berufe geeignet. Eigenkapital ist keines erforderlich und selbst steuerliche und rechtliche Pflichten räumen dem Firmeninhaber vergleichsweise viele Freiheiten ein. Die Kehrseite der Medaille: er haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Bereits Ende 2008 wurde eine weitere Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften eingeführt, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt), oder auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine vollwertige GmbH, die mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Die Vorteile sind hierbei hauptsächlich ein relativ geringer Gründungsaufwand sowie vergleichsweise niedrige Gründungskosten dank eines standardisierten Verfahrens. Somit spricht die Unternehmergesellschaft vor allem Existenzgründer mit wenig Kapital an.

Hier ein kurzer Überblick über die Rechtsformen in Deutschland


Einzelunternehmen: Die häufigste Rechtsform mit 70% Anteil. Keine besonderen Auflagen, kein Stammkapital. Der Einzelunternehmer haftet in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen.
GmbH & Co.KG: Die KG ist ohne Mitspracherecht und nur finanziell beteiligt. Der Komplementär (Co.) leitet das Geschäft und trägt die persönliche Haftung.
Aktiengesellschaft (AG): Stammkapital und maximale Haftung 50.000 EUR. Diese setzt einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag sowie einen Eintrag in das Handelsregister voraus.
Kommanditgesellschaft (KG): Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Für Verbindlichkeiten haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) nur beschränkt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Mehrere Gesellschafter. Geeignet für Kleingewerbe und Freiberufler. Gesellschafter haften zu gleichen Anteilen mit ihrem Privatvermögen.
Partnergesellschaft (PartG): Mehrere Gesellschafter. Für Kleingewerbe, Freiberufler. Geeignet für Kleingewerbe und Freiberufler. Gesellschafter haften zu gleichen Anteilen mit ihrem Privatvermögen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Mehrere Gesellschafter. Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.
Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH): Stammkapital und maximale Haftung 25.000 EUR (50% davon als möglicher Sachwert). Diese setzt einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag sowie einen Eintrag in das Handelsregister voraus.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Stammkapital von 1 EUR. Diese setzt einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag sowie einen Eintrag in das Handelsregister voraus. Die UG muss Rücklagen bilden und nach einer gewissen Zeit in eine GmbH umgewandelt werden.
Tatsächlich kann die Entscheidung für die passende Rechtsform des eigenen Unternehmens weitreichende Folgen haben. Lassen Sie sich am Besten von einem Steuerberater oder Fachanwalt entsprechend beraten, bevor sie sich für eine Rechtsform entscheiden.
Wenn Sie kurz vor Ihrer Firmengründung stehen und sich über die für Sie geeignetste Rechtform noch nicht schlüssig sind, dann kann ich Ihnen die neueste Ausgabe des Fachmagazins INTERNETHANDEL empfehlen, das eine äußerst umfangreiche Beschreibung der unterschiedlichen Rechtsformen mit ihren Vor- und Nachteilen, Rechten und Pflichten, dem administrativen Aufwand, finanziellen Einlagen sowie der Haftung des/der Firmeneigentümer enthält. Schwerpunkt dieser Ausgabe stellt die in diesem Artikel beschriebene Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH/1-Euro-GmbH dar.

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