In meiner Artikelreihe zum Thema
Selbstständigkeit und Firmengründung verdient eine neue Rechtform
besondere Aufmerksamkeit, die insbesondere Unternehmern mit geringen
finanziellen Ressourcen den Schritt in die Selbstständigkeit ermöglich
soll.
Die Rede ist von der Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH.
Worum es hierbei geht und welche
Unterschiede zwischen einer klassischen Rechtform und einer Mini-GmbH
bestehen, erfahren Sie jetzt.
Vergleichsweise schnell getroffen ist
die Entscheidung, sich im Online-Handel selbständig zu machen. Bereits
mit einer guten und ausgefallenen Geschäftsidee und einem auf den Markt
zugeschnittenen Shop-System mit einer Palette attraktiver und günstiger
Produkte, oder alternativ einem entsprechenden Dienstleistungsangebot,
ist ein großer Teil des Gründungsaufwandes getan. Ausschlaggebend bei
der Firmengründung ist jedoch die Wahl der passenden Rechtsform, die
einen erheblichen Einfluss auf die Kosten und den mit der Gründung
verbundenen Aufwand, die rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen
des angehenden Unternehmers und nicht zuletzt auf den geschäftlichen
Erfolg des Projektes nimmt.
Sehen wir uns also an, welche
Möglichkeiten Ihnen als Unternehmer zur Verfügung stehen und welche
Unterschiede sich hierbei auftun.
Grundsätzlich können Sie unter den Optionen des Einzelunternehmens, der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft
auswählen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben den
Vorteil, dass sie sich ohne großen bürokratischen Aufwand gründen lassen
und auch allgemein mit einem verhältnismäßig geringen administrativen
Aufwand behaftet sind. Der hauptsächliche Nachteil liegt sicherlich in
der Tatsache, dass der Inhaber oder Gesellschafter mit seinem
vollständigen Privatvermögen in unbegrenzter Höhe für sein Unternehmern
haftet.
Unternehmer, die Wert auf eine
Haftungsbeschränkung legen, sind mit der Gründung einer
Kapitalgesellschaft besser beraten. Hauptsächlicher Nachteil stellt
zweifelsohne das hohe Stammkapital dar. Für beide klassischen Formen der
Kapitalgesellschaft – GmbH wie auch AG – ist eine Einlage von 25.000
Euro bzw. 50.000 Euro notwendig. Diese Tatsache stellt somit für viele
Existenzgründer und Jungunternehmer einen häufigen Grund dar, sich
zuletzt doch ehr für ein Einzelunternehmen oder eine
Personengesellschaft zu entscheiden.
So ist die in Deutschland am häufigsten
und besonders für den Einstieg gewählte Rechtsform das
Einzelunternehmen, mit einem Anteil von rund 70 Prozent.
Dieses hat nur einen einzigen Betriebsinhaber und ist besonders für
Kleingewerbetreibende, Handwerker, Dienstleister oder Angehörige der
freien Berufe geeignet. Eigenkapital ist keines erforderlich und selbst
steuerliche und rechtliche Pflichten räumen dem Firmeninhaber
vergleichsweise viele Freiheiten ein. Die Kehrseite der Medaille: er
haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Bereits Ende 2008 wurde eine weitere Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften eingeführt, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt), oder auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH
genannt. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine vollwertige GmbH,
die mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. Die Vorteile
sind hierbei hauptsächlich ein relativ geringer Gründungsaufwand sowie
vergleichsweise niedrige Gründungskosten dank eines standardisierten
Verfahrens. Somit spricht die Unternehmergesellschaft vor allem
Existenzgründer mit wenig Kapital an.
Hier ein kurzer Überblick über die Rechtsformen in Deutschland
Einzelunternehmen: Die
häufigste Rechtsform mit 70% Anteil. Keine besonderen Auflagen, kein
Stammkapital. Der Einzelunternehmer haftet in vollem Umfang mit seinem
Privatvermögen.
GmbH & Co.KG: Die
KG ist ohne Mitspracherecht und nur finanziell beteiligt. Der
Komplementär (Co.) leitet das Geschäft und trägt die persönliche
Haftung.
Aktiengesellschaft (AG):
Stammkapital und maximale Haftung 50.000 EUR. Diese setzt einen
notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag sowie einen Eintrag in das
Handelsregister voraus.
Kommanditgesellschaft (KG): Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Für Verbindlichkeiten haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt, ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) nur beschränkt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Mehrere Gesellschafter. Geeignet für Kleingewerbe und Freiberufler.
Gesellschafter haften zu gleichen Anteilen mit ihrem Privatvermögen.
Partnergesellschaft (PartG): Mehrere
Gesellschafter. Für Kleingewerbe, Freiberufler. Geeignet für
Kleingewerbe und Freiberufler. Gesellschafter haften zu gleichen
Anteilen mit ihrem Privatvermögen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): Mehrere Gesellschafter. Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.
Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH): Stammkapital
und maximale Haftung 25.000 EUR (50% davon als möglicher Sachwert).
Diese setzt einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag sowie
einen Eintrag in das Handelsregister voraus.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG): Stammkapital
von 1 EUR. Diese setzt einen notariell beglaubigten
Gesellschaftsvertrag sowie einen Eintrag in das Handelsregister voraus.
Die UG muss Rücklagen bilden und nach einer gewissen Zeit in eine GmbH
umgewandelt werden.
Tatsächlich kann die Entscheidung für
die passende Rechtsform des eigenen Unternehmens weitreichende Folgen
haben. Lassen Sie sich am Besten von einem Steuerberater oder Fachanwalt
entsprechend beraten, bevor sie sich für eine Rechtsform entscheiden.
Wenn Sie kurz vor Ihrer Firmengründung
stehen und sich über die für Sie geeignetste Rechtform noch nicht
schlüssig sind, dann kann ich Ihnen die neueste Ausgabe des Fachmagazins
INTERNETHANDEL empfehlen, das eine äußerst
umfangreiche Beschreibung der unterschiedlichen Rechtsformen mit ihren
Vor- und Nachteilen, Rechten und Pflichten, dem administrativen Aufwand,
finanziellen Einlagen sowie der Haftung des/der Firmeneigentümer
enthält. Schwerpunkt dieser Ausgabe stellt die in diesem Artikel
beschriebene Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH/1-Euro-GmbH dar.
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